Hier werden deine Fragen beantwortet

fairnergy setzt sich ein für eine weltweit faire Energieverteilung. Unser Impact besteht darin, dass wir finanzielle Mittel der fossilen Kraftstoffindustrie hin zu grünem Strom für Elektroautos umverteilen. Das machen wir im Rahmen der Renewable Energy Directive II der Europäischen Union bzw. deren Umsetzung in Deutschland als Treibhausgasminderungsquote. Durch das politische Klimaschutzinstrument der Treibhausgasminderungsquote soll grüne Elektromobilität gefördert werden. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage verpflichtet die Bundesregierung die fossile Kraftstoffindustrie, die erneuerbare Energiewende im Verkehr mitzufinanzieren. Gemeinsam mit dir holen wir diese Gelder von den Mineralölunternehmen und stecken sie in grüne Elektromobilität und eine faire und erneuerbare Energieversorgung. Am wirkungvollsten wird die THG-Quote immer dann, wenn das Geld ganz oder teilweise für Klimagerechtigkeit weltweit eingesetzt wird. Deshalb möchten wir alle motivieren, unsere Impact-Projekte zu unterstützen.

Gemeinsam kämpfen wir für eine globale Energiegerechtigkeit. Deshalb setzen wir uns zum einen im Globalen Norden für eine Energie- und Verkehrswende ein, zum anderen finanzieren wir im Globalen Süden ein faire Energieversorgung. Je mehr Geld aus der THG-Quote auch in erneuerbare Energien und die Mobilitätswende fließt, desto wirksamer ist dieses politische Klimaschutzinstrument. 

 

fairnergy ist, neben GreenTrax und nectar, eine Marke des Impact-Startups GT Emission Solutions. Gemeinsam setzen wir uns ein für eine weltweit faire Energieverteilung. Mehr Informationen findest du hier: Über uns 

Wir sind unabhängig und finanzieren uns hauptsächlich selbst durch Produktumsätze. Als junges Unternehmen benötigen wir aber gerade in der Startphase ein gewisses Startkapital. Wir arbeiten mit unabhängigen Business Angels zusammen, die sich per Eigenkapital beteiligt haben. Mehr dazu findest du in unserem Transparenzbericht.

 

Wir sind ein gemeinwohlorientiertes Impact-Unternehmen und haben uns verpflichtet, mindestens 20% unseres Umsatzes aus der Treibhausgasminderungsquote zur Förderung der weltweiten Energiewende zu spenden, beispielsweise in die Unterstützung unserer Impact Partner. Leider können wir nicht genau vorhersagen, wie hoch die jährlichen Erlöse sind. Das liegt hauptsächlich an den schwankenden CO2-Preisen.  In unserem Tranzparenzbericht 2022, den du auf unserer Transparenzseite findest, haben wir versucht, so deutlich wie möglich aufzuschlüsseln, wie wir die Gelder verteilt haben. 

Auf unserer Transparenzseite kannst du die aktuellen Spendensummen einsehen. So viel haben wir zusammen mit der Community bereits an Geldern für die globale Klimagerechtigkeit einsammeln können. Unser Transparenzbericht für 2022 (PDF download) gewährt Einblicke, wie wir arbeiten, was wir 2022 geschafft haben und auch, wie unserer Einnahmen und Kosten aussehen.

 

”Spende” bedeutet, dass wir die Prämie gemäß deiner Auswahl an die jeweilige Organisation übermitteln. “Spende”, also die Wahl einer Impact-Prämie, meint aber nicht zwingend, dass Geld in Form einer Spende an eine als gemeinnützig i.S.d. § 52 AO anerkannte Organisation übermittelt wird. “Spende” im Sinne dieser AGB umfasst auch Zahlungen an Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, aber nach Überzeugung von fairnergy einen positiven Impact auf den Klimaschutz haben. Bei diesen Organisationen ist eine Spende nicht möglich, somit erhalten diese die “gespendeten” Prämien in anderer Form, beispielsweise als Investition oder Sponsoring.   

Alle Privatpersonen mit einer deutschen Zulassungsbescheinigung für ein Elektrofahrzeug mit reinem Batterieantrieb (BEV).  An der THG-Quote können nur reine elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoffcode 0004 teilnehmen. Diese Information findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart. Nur zulassungspflichtige Fahrzeuge können eingereicht werden (38. BImSchV).

Organisationen können ebenfalls Fahrzeuge mit dem Kraftstoffcode 0004 bei fairnergy registrieren. Zusätzlich können im Portal auch öffentliche Ladepunkte registriert werden. Welche Ladepunkte als öffentlich gelten, hat die Bundesnetzagentur hier klargestellt: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/klarstellung_LSV.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Ja, die Registrierung geht schnell und einfach. In wenigen Minuten kannst du per Smartphone oder PC dein Fahrzeug oder Ladepunkt bei fairnergy registrieren.  Danach kannst du dich für eine Prämie deiner Wahl entscheiden. Abschließend erhältst du von uns eine Bestätigung per E-Mail und wirst über den weiteren Ablauf in regelmäßigen Abständen von uns auf dem Laufenden gehalten. In unserem fairnergy-Portal kannst du deine persönlichen Daten und deine Prämienverteilung verwalten, sowie den Bearbeitungsstand einsehen.

Hier findest du eine Kurz-Anleitung zur Registrierung von Ladepunkten.

Für die Registrierung von Fahrzeugen benötigen wir nur einige persönliche Angaben von dir und ein Foto deines aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I; Vorderseite) für dein batterieelektrisches Fahrzeug.

Für die Registrierung von öffentlichen Ladepunkten benötigen wir lediglich Angaben zu folgenden Daten: Name des Betreibers, Betreibernummer (zugewiesen durch die Bundesnetzagentur), Datum der Inbetriebnahme bzw. des Öffentlichwerdens der Anlage, Datum der Anzeige der Ladeeinrichtung gegenüber der Bundesnetzagentur, Nennleistung (kW) der Ladeeinrichtung, Public-Key, EVSE-ID und Angaben zum Standort der Ladeeinrichtung (inkl. Längen- und Breitengrad).

 

Wir sind von der Prämienhöhe auch ernüchtert, hatte der Quotenhandel doch vor zwei Jahren einen so positiven Start hingelegt. Die aktuelle Marktlage gibt leider aktuell nicht mehr her.   

Wir möchten euch zu jedem Zeitpunkt ein verlässliches Angebot machen und sagen euch konkret den Preis zu, den wir garantiert zahlen können und lassen euch nicht im Dunkeln tappen. 

 

Wir haben hierzu auch einige Artikel in unserem Blog veröffentlicht:

THG-Prämie 2024: Keine Aussicht auf eine höhere Quote

Quoten 2024: Warum ist die Prämie so niedrig?

Für öffentliche Ladepunkte kannst du die Lademengen jederzeit melden bis zum 15.01. des Folgejahres. Wir melden die Mengen zweimal jährlich ans Umweltbundesamt. Dies ist einmal am 31.07. (Stichtag zum Hochladen der Mengen ist der 15.07.) und am 31.01. des Folgejahres (Stichtag ist der 15.01.).

Für Fahrzeuge gilt folgender Ablauf:

Ab dem Tag der Registrierung dauert es ca. 4-6 Monate bis der Vorgang abgeschlossen ist, da das Umweltbundesamt mehrere Monate zur Prüfung der eingereichten Unterlagen benötigt. Im Portal findest du eine genaue Erklärung der einzelnen Bearbeitungsschritte.

Hier kannst du nachvollziehen, warum der Prozess etwas Zeit in Anspruch nimmt.

  • Fahrzeugschein geprüft: 1-5 Tage – Für die Prüfung haben wir ein fleißiges Team, dass vor allem kontrolliert, dass nur reine Elektrofahrzeuge am Handel teilnehmen. Dazu schauen wir uns jeden Fahrzeugschein an.
  • Beantragung Umweltbundesamt: 2-6 Wochen – das UBA erlaubt eine Meldung pro Monat. Ist bei der monatlichen Meldung die Widerrufsfrist von 2 Wochen noch nicht abgelaufen, dann können wir den Vorgang leider noch nicht weitergeben. In diesen Fällen kann es leider bis zu 6 Wochen dauern, bis der Vorgang beim UBA eingegangen ist. Bestätigung durch das Umweltbundesamt: Nach ca. 3-5 Monaten nach der Beantragung – Jetzt heißt es für uns und für dich leider warten. Das Amt hat alle Hände voll zu tun mit der Prüfung der Fahrzeugscheine und braucht daher einige Monate bis es uns eine Rückmeldung geben kann. Um Missbrauch vorzubeugen, haben wir uns bewusst dagegen entschlossen in Vorkasse zu gehen und warten bei jedem Fahrzeug auf die Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
  • Handel vollzogen: Nach ca. 1-4 Wochen nach der Bestätigung durch das Amt – Sobald wir wissen, wer tatsächlich berechtigt ist die Quote von fairnergy zu erhalten, können wir die Handelsverträge abschließen. Bis das Geld dann auf unserem Konto landet dauert es manchmal, da auch die Mineralölkonzerne ihre internen Prozesse zunächst durchlaufen müssen.
  • Auszahlung: 1-3 Wochen nach dem vollzogenen Handel – Sobald der Handel abgeschlossen ist kümmern wir uns sofort um die Auszahlung. Um Fehler zu vermeiden erfolgt diese in mehreren kleinen Runden. Falls du also mal in der letzten Runde dabei sein solltest, bitten wir dich um etwas Geduld.

Wir haben neben unseren Impact-Partnern, denen ihr eure Prämie auf Wunsch spenden könnt, auch einige Bonus-Partner für euch ins Boot geholt. Diese legen von sich aus einen Bonus auf eure THG-Prämie, wenn ihr euch dafür entscheidet, eure Prämie (oder einen Teil davon) in einen Gutscheins bei ihnen umzuwandeln.  

Solltet ihr also eure THG-Prämie in einen Gutschein umwandeln , könnt ihr dadurch den Prämienwert erhöhen. Die Bonus-Partner legen ihren Anteil als Dankeschön noch auf den regulären Prämienwert oben drauf. 

So funktioniert’s: 

Wenn du dein Fahrzeug registrierst, wähle im Schieberegler, wie viel du “für die eigene Tasche” (also als Gutschrift) erhalten möchtest. In den folgenden Schritten kannst du dich dann dafür entscheiden, in welchen Gutschein du diese Gutschrift umwandeln möchtest. 

Du hast natürlich auch weiterhin im Registrierungsprozess die Möglichkeit, dir den Betrag der THG-Prämie (ohne Bonus) doch auf dein Konto auszahlen zu lassen.   

Welche Partnerschaften es derzeit gibt und wieviel Wert ihr mit ihnen zusätzlich aus der Quote schöpfen könnt, findet ihr hier. 

Ja, du kannst dein(e) Elektrofahrzeug(e) auch im laufenden Jahr für die THG-Quote bei fairnergy anmelden.

2023 hat das Umweltbundesamt für E-Fahrzeuge eine geänderte Einreichungsfrist zum 15. November festgelegt (§ 8 neue 38. BImSchV). Um alle Fahrzeugscheine rechtzeitig validieren und an das UBA weiterleiten zu können, gilt darum bei fairnergy der 31.10. als letztmöglicher Tag, um die THG-Quote für das laufende Jahr anzumelden. Registrierungen ab dem 1. November gelten für das kommende Kalenderjahr. 

Für öffentliche Ladepunkte kannst du die Lademengen weiterhin jederzeit bis zum 15.01. des Folgejahres registrieren. Wir melden die Mengen zweimal jährlich ans Umweltbundesamt. Dies tun wir einmal am 31.07. (Stichtag zum Hochladen der Mengen ist der 15.07.) und am 31.01. des Folgejahres (Stichtag ist der 15.01.).

Natürlich. Solange das Umweltbundesamt noch keine Rückmeldung zu deinem Antrag gegeben hat, kannst du deine Entscheidung in deinem Account in unserem Portal jederzeit ändern. 

Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Änderung mehr an deiner Entscheidung vornehmen können, nachdem das UBA deinen Antrag bestätigt. 

Die Höhe der THG-Prämie, die du erhalten kannst, ändert sich nicht, wenn du deine Entscheidung nachträglich anpasst! Die Höhe der Prämie ist immer die, zu der du dein Fahrzeug ursprünglich für das aktuelle Jahr registriert hast. Sollte die Prämie also fallen, brauchst du dir keine Sorgen machen, dass eine Änderung deiner Entscheidung auch eine geringere Prämie für dich bedeutet. 

Ja, solltest du dein Fahrzeug verkaufen und die THG-Quote für das laufende Jahr bereits angemeldet haben, bist du laut § 7 Abs. 5 neue 38. BImSchV dazu verpflichtet, die*den neue*n Eigentümer*in darüber zu informieren. Ein unterjähriger Verkauf deines E-Fahrzeugs hat keine Auswirkung auf die Höhe der Prämie. 

Wir würden sehr gerne eine internationale Community haben, da es sich jedoch um ein klimapolitisches Instrument in Deutschland handelt, ist eine Teilnahme nur für in Deutschland zugelassen E-Fahrzeuge und Ladepunkte möglich.

 

Nein, an der THG-Quote können nur reine elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoffcode 0004 teilnehmen. Diese Information findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.

Zur Teilnahme am THG-Quotenhandel ist zunächst die Person oder Organisation berechtigt, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Wenn dir die Quote abgetreten wurde, dann kannst du das im Registrierungsprozess entsprechend angeben und bist somit für das aktuelle Kalenderjahr zum Quotenhandel berechtigt.

Die vertragliche Laufzeit bei fairnergy beträgt ein Jahr. Danach musst du einfach den Besitz deines Fahrzeuges oder Ladepunktes wieder bestätigen, um im neuen Jahr erneut am Handel teilzunehmen.

 

Du kannst dich im Rahmen der Prämie für ein wirkungsvolles Projekt entscheiden, das du mit einem Teil der Erlöse fördern willst. Alternativ kannst du dich auch für einen E-Benefit entscheiden oder dir das Geld auszahlen lassen. Die Höhe der Prämie ändert sich jährlich und richtet sich nach dem CO2-Preis im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote. Ihr erhaltet aber immer mindestens die Höhe der Prämie für die ihr euch registriert habt. Sobald das Umweltbundesamt euren Fahrzeugschein geprüft hat, können wir den Quotenhandel durchführen und anschließend an euch oder das Impact-Projekt eurer Wahl auszahlen. 

Unser fairnergy & friends Programm ist leider zum 31.12.2023 geendet. Bereits vor 31.12.2023 angenommene Empfehlungen wickeln wir selbstverständlich noch ab! Bitte prüft dazu den aktuellen Stand in eurem Kundenportal bei Tellja. 

Leider könnt ihr derzeit keinen Bonus für das Empfehlen von fairnergy an Freunde erhalten. Wir werden euch darüber informieren, wenn wir in der Zukunft ein neues Empfehlungsprojekt starten. Bis dahin könnt ihr aber natürlich euren Freunden trotzdem von fairnergy erzählen und sie auf die Seite des Impacts durch THG-Quote holen. 

Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer. Bist du als Gewerbe bei fairnergy, dann musst du die Erlöse als Einkünfte angeben. Bitte beachte, dass dies keine Steuerberatung ersetzt. Bitte wende dich für eine genaue Klärung an deine Steuerberatung.

Wir werden alle Spenden der fairnergy-Community gesammelt an unsere Impact-Projekte weitergeben. Das bedeutet leider auch, dass wir keine individuellen Spendenquittungen ausstellen können, da wir sie im Namen von fairnergy vornehmen. Wir versprechen, dass wir die Steuererleichterungen, die wir dadurch erhalten, gleichermaßen wieder an die Impact-Projekte abgeben, also ebenfalls wieder spenden. So schaffen wir zusammen eine faire Energiewende! Für euch in der fairnergy-Community werden wir das alles dann in einem Transparenzbericht deutlich machen.

Aber natürlich. Gewerbliche E-Fahrzeuge tragen natürlich auch ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Diese können ebenfalls bei fairnergy registriert werden. Organisationen können zudem auch öffentliche Ladepunkte registrieren.

 

Die Treibhausgasemissionen sollen im deutschen Verkehr gemindert werden. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgas-Minderungsquote ins Leben gerufen. Die Treibhausgas-Minderungsquote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern. Mehr Informationen findest du bei unserem Schwesterunternehmen Greentrax: https://www.greentrax.de/thg-quote-elektromobilitaet.

Nein. Mit der Treibhausgasminderungsquote möchte die Bundesregierung für eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von Mineralölunternehmen hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr sorgen. Wir finden die Idee gut, denn so wird eine effiziente Förderung eines emissionsfreien Verkehrs geschaffen. Wird die THG-Quote nicht von dir verkauft, dann führt die leider auch nicht zu einer Verknappung des Angebots am Quotenmarkt, wie das bei anderen Emissionszertifikaten vielleicht der Fall ist. Die Mineralölkonzerne haben die Möglichkeit auch durch Biokraftstoffe ihre Quoten zu erfüllen, dies ist aus nachhaltiger Perspektive nicht sinnvoll. In unserem Transparenzbericht gehen wir noch ausführlicher auf die Bewertung der THG-Quote ein. Zudem setzen wir uns weiter dafür ein, die Ziele zu erhöhen, damit die Energiewende schneller gelingen kann und wir globale Energiegerechtigkeit erreichen.

 

Die Renewable Energy Directive II (RED II) der europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten die Emissionen im Verkehr stärker zu senken. In Deutschland geschieht dies über die Treibhausgas-Minderungsquote. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Diese werden derzeit überarbeitet, damit sie die Anforderungen durch RED II erfüllen.

Mit unserer Arbeit richten wir uns insbesondere nach den SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie schaffen. Dafür entwickeln wir Produkte, mit denen wir Energieprojekte im globalen Süden fördern. Darüber hinaus verfolgen wir den SDG 1 – Armut bekämpfen, den SDG 11 – Nachhaltige Städte und SDG 13 – Weltweit Klimaschutz umsetzen.

Produzenten bzw. Verkäufer von Diesel und Benzin werden verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer fossilen Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern – dieser Prozentsatz wird THG-Minderungsquote genannt. Jeder Kraftstoff bekommt dabei einen bestimmten Wert für seine CO2-Intensität zugeschrieben. Alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom für Elektroautos, haben niedrigere Emissionen als fossile Kraftstoffe – auch weil Elektroautos durch ihre hohe Effizienz weniger Energie pro km benötigen. Somit trägt der Einsatz von Strom in Elektroautos dazu bei, die Emissionen zu reduzieren und die Minderungsquote zu erfüllen.

Dadurch, dass du Strom tankst und nicht Benzin oder Diesel entstehen lokal weniger Emissionen. Der Wert für die vermiedenen Treibhausgasemissionen für ein Elektroauto ist gesetzlich festgelegt. Die Grundlage bildet ein durchschnittlicher Verbrauchswert von 1,943 MWh pro Elektrofahrzeug, die mit dem vom Umweltbundesamt festzulegenden THG-Emissionswert multipliziert werden. Bei dem derzeit festgelegten Wert beträgt die Einsparung für 2023 704 Kilogramm CO2 (2022 waren es 862 Kilogramm CO2) und für und für 2024  652 Kilogramm CO2. Richtig wirksam wird die THG-Quote vor allem dann, wenn du die Erlöse ganz oder teilweise in eine wirkungsvolle Energiewende investierst. Dafür bietet fairnergy dir eine Auswahl an vertrauensvollen Kooperationen mit unseren Impact-Projekten. 

Nein, gemäß der aktuellen Regelung leider nicht. Wir hoffen, dass dies in Zukunft der Fall ist.

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